Warnung vor außereuropäischen Fluggesellschaften
Billig ist nicht immer gut. So musste eine Mandantin die Erfahrung machen, dass die Onur Air – eine große türkische Fluggesellschaft – ein Urteil auf Zahlung der Entschädigung gemäß der Fluggastrichtlinie hinnahm, aber dann als es daran ging die titulierte Forderung auch zu zahlen, sich dieser einfach verweigerte.
Das Problem dahinter ist, dass das EU-Recht zwar dem Verbraucher weit entgegen kommt, wenn es um die Klagen gegen Fluggesellschaften geht, die zwar außereuropäisch sind, aber von Deutschland aus starten. In diesem Falle kann man am Ort des Abflughafens klagen. Doch wenn es dann ans Zahlen geht, stellt man sich quert. Dann wird hämisch darauf verwiesen, dass man ja mal versuchen könne (wie hier) in der Türkei zu vollstrecken. Dann steht man auf einmal für großen Hürden.
Im vorliegenden Fall hatte Onur Air sein Deutschlandbüro geschlossen und ist daher in Deutschland nicht mehr erreichbar.
Im Ergebnis kann man nur raten dort zu fliegen, wo man sicher sein kann, seine Ansprüche später auch ohne Probleme realisieren zu können.
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p11 Rechtsanwälte
Magnus von Treyer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht